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Impressum


Firma
Vogt & Paschetag GmbH & Co. KG

Adresse:
Bretthorststraße 42
32602 Vlotho

Telefon:
05733/969400
Fax:
05733/7421
eMail:
info@vpmoebel.de

Geschäftsführer:
Detlef Bulian, Markus Bulian
Handelsregister:
Bad Oeynhausen
Registernummer:
948
Umsatzsteuernr.:
125354720

Diestelkamp Consulting GmbH
www.diestelkamp-consulting.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingungen

(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese Bedingungen gelten damit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Mit Erteilung des Auftrages, spätestens aber mit der Entgegennahme der Ware
oder Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen. Etwaige Gegenbestätigungen des Käufers mit Hinweis auf
seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
(2) Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir schriftlich bestätigen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, wir haben unser Angebot ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet. Das gleiche gilt für Zeichungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten.
(2) Das Eigentum und das Urheberrecht an allen zu unserem Angebot gehörenden Unterlagen verbleibt bei uns.
Diese Unterlagen dürfen dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind uns auf Verlangen unverzüglich zurückzusenden,
insbesondere dann, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird.
(3) Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernmündlichen
Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden jeglicher Art. Zusagen oder Erklärungen unserer
Vertreter sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.
(4) Für den Umfang unserer Leistung und Lieferung ist nicht das Angebot maßgebend, sondern unsere schriftliche
Auftragsbestätigung. Das Angebot ist nur dann maßgebend, wenn es verbindlich und zeitlich befristet ist und der Käufer es
fristgemäß angenommen hat.
(5) Wir behalten uns vor, Konstruktions- und sonstige Änderungen bis zur Lieferung vorzunehmen, soweit diese Änderungen
dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen.

§ 3 Preise

(1) Unsere Preise gelten ab Werk, einschließlich Verladung im Werk jedoch ohne Verpackung. Die Umsatzsteuer in der jeweils
geltenden gesetzlichen Höhe wird gesondert berechnet und ist neben unseren Preisen zu zahlen.
(2) Wir müssen uns vorbehalten, unsere in der Auftragsbestätigung oder dem verbindlichen Angebot genannten Preise zu erhöhen,
wenn nach Auftragserteilung unvorhersehbare Materialpreiserhöhungen oder Lohnerhöhungen bzw. sonstige verteuernde Umstände
eingetreten sind.

§ 4 Zahlung

(1) Zahlungen für Lieferungen und Leistungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig, unbeschadetdes Rechts
der Mängelrüge. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto.
(2) Ersatz- oder Zubehörteile werden grundsätzlich nur gegen Barzahlung oder Nachnahme geliefert.
(3) Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen.
Sind hierbei Kosten entstanden, sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt
auf die Hauptleistung anzurechnen.
(4) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung
erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist. Spesen für andere Zahlungsmittel als Geld trägt der Käufer.
(5) Gerät der Käufer in Verzug, sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab ohne weitere Mahnung Zinsen in
banküblicher Höhe, mindestens jedoch 9 %, zu berechnen, zuzüglich der Umsatzsteuer in jeweils gesetzlich geltender Höhe.
(6) Wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlung
einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers infrage stellen, so sind wir
berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu verlangen.

§ 5 Fertigung und Farben

Unsrer Produkte sind in der Regel Sonderanfertigungen nach Ihren Wünschen und Maßen. Änderungen nach erfolgter
Auftragsbestätigung, Streichungen oder Stornierungen sowie Rücksendungen können nicht erfolgen.

§ 6 Aufrechnung

Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht
werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zugestimmt haben oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
worden sind.

§ 7 Verpackung

Verpackung berechnen wir zum Selbstkostenpreis. Eine Vergütung im Falle der Rücknahme der Verpackung findet nicht statt.

§ 8 Liefer- und Leistungszeit

(1) Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes
vereinbart wurde.
(2) Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Eintritt
unvorhersehbarer Ereignisse, wie z.B. Betriebsstörungen, Streiks, Arbeitskämpfe jeder Art, die wir nicht zu vertreten haben
und behördlichen Maßnahmen. Schadenersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen. Im Falle eines von uns zu vertretenden
Lieferverzugs ist der Besteller berechtigt, in den Fällen, in denen wir aus von uns zu vertretenden Gründen eine
angemessene Nachfrist ungenutzt haben verstreichen lassen, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen
Nichterfüllung stehen ihm nur dann zu, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
(3) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

§ 9 Gefahrübergang, Verzug der Käufer

(1) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist
oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr
mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Das gilt auch dann, wenn wir noch andere Leistungen wie z.B.
Anfuhr und Aufstellung übernommen haben. Die Leistungen können auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Käufers gegen
Transportrisiko versichert werden. Die Kosten dafür trägt der Käufer.
(2) Nimmt der Käufer die ihm vertragsgemäß angebotene Leistung nicht ab, so gerät er in Verzug. Wir können in diesem Fall
den uns entstandenen Schaden geltend machen. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die
Abnahme der vertragsgemäß angebotenen Lieferung verweigert und wir kein Interesse an der Leistung haben, können wir
zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der
Käufer die Abnahme endgültig verweigert oder offenkundig zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.
(3) Verlangen wir Schadensersatz, so beträgt dieser 35% des Rechnungsbetrages. Führt der Käufer den Nachweis, dass ein
Schaden überhaupt nicht oder wesentlich geringer entstanden ist, verringert sich der Schadenersatzanspruch entsprechend.
Unser Recht, einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

§ 10 Montage

(1) Falls wir die Anlieferung und Montage übernommen haben, haftet der Käufer dafür, dass die Übergabe der Ware in seinem
Bereich mit normalen Mitteln des Möbeltransportes erfolgen kann.
(2) Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage
hinausgehen. Der Käufer hat auf Risiken wie beispielsweise elektrische Leitungen, Wasserleitungen, zu dünne Wände oder
Tragfähigkeit von Decken hinzuweisen. Wir haften hinsichtlich der Montage für unmittelbare und Folgeschäden nur bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit.

§ 11 Gewährleistung

Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Fabrikats-, Material- und Rechtsmängeln sind. Wir haften unter Ausschluss
weiterer Ansprüche wie folgt:
1. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Eingang genau zu prüfen. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Eintreffen der Ware beim Käufer unter genauer Begründung schriftlich anzuzeigen. Für
Mängel, die erst nach Ablauf der Rügefrist festgestellt werden, aber rechtzeitig hätten erkannt werden können, haften wir
nicht.
2. Alle diejenigen teile sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern oder neu zu liefern, die sich innerhalb von 6
Monaten nach Gefahrübergang infolge eines von dem Gefahrübergangs liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafte Bauart,
schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt
herausstellen. Die Feststellung dieser Mängel muss uns unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Solche Teile werden unser
Eigentum. Die Haftung ist auch ausgeschlossen, wenn uns Bauart, Material oder Ausführung vom Käufer bindend vorgeschrieben
ist und wir vor Herstellung der Ware Bedenken hinsichtlich Zweckmäßigkeit und Verwendbarkeit geltend gemacht haben.
Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen
unsere Lieferanten zustehen.
3. Das Recht des Käufers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der Rüge an in 6
Monaten, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.
4. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang
infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, Feuchtigkeit, starker Erwärmung der Räume, sonstige ungewöhnliche
Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung verursacht wurden. Durch etwa seitens des Käufers oder
Dritter unsachgemäß vorgenommene Montage, Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden
Folgen aufgehoben.
5. Zur Vornahme aller uns erforderlich und notwendig erscheinenden Ersatzlieferungen hat der Käufer uns die erforderliche Zeit
und Gelegenheit zu geben, da wir ansonsten von der Mängelhaftung befreit werden.
6. Von den durch die Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir, soweit die Beanstandung berechtigt ist, die
Kosten der Ersatzteile einschließlich des Versandes.
7. Für die Ersatzteile beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate. Sie läuft jedoch mindestens bis zum Ablauf der
ursprünglichen Gewährleistungsfrist für die Ware.
8. Weitere Ansprüche des Käufers gegen uns, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz mittelbarer Schäden sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

§ 12 Haftungsbeschränkung

Wir schließen unsere Haftung für leichte Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffend oder Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Die Verjährungsfrist für
gegen uns gerichtete Ansprüche, die nicht auf einem uns zurechenbaren vorsätzlichen Verhalten beruhen beträgt ein Jahr.

§ 13 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden
uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die
Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
(2) Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne
Verpflichtung für uns. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des
Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser Eigentum unentgeltlich.
Ware, an der uns Eigentum oder Miteigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
(3) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern,
solange er nicht in Verzug ist. Verpfändung oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder
einem sonstigen Rechtsgrund ( Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt
der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns
abgetretenen Forderungen für Rechungen des Käufers im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Käufer
die Abtretung offenlegen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
(4) Wird die Ware von dritter Seite gepfändet oder erfolgt ein Eingriff, der unsere Rechte oder Verfügungsmöglichkeiten
gefährdet, so hat der Besteller uns sofort zu benachrichtigen. Wird die Erfüllung, Einziehung oder Sicherung unserer
Forderungen durch Verletzung der genannten Pflichten oder durch Einleitung eines Insolvenzantrages oder verfahrens des
Bestellers gefährdet, sind wir vom Rücktritt vom Vertrag oder zur Zurücknahme der Ware und Verwahrung auf Gefahr und Kosten
des Käufers bis zur vollständigen Erfüllung unserer Ansprüche, auch ohne vom Vertrag zurückzutreten, berechtigt. Ebenso gehen
Kosten der Intervention zu seinen Lasten.
(5) Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, Abtretung der
Herausgabeansprüche des Käufers gegen dritte zu verlangen.

§ 14 Anwendbares Recht, Erfüllungort, Gerichtsstand

(1) Für diese Geschäftsbedingung und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen internationalen Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
(2) Erfüllungsort für beide Teile ist Vlotho. Entsprechend ist bei den sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen
Streitigkeiten, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz unserer Firma zuständig ist. Darüber hinaus
sind wir berechtigt unabhängig von der Höhe des Streitwertes, auch beim Amtsgericht Herford zu klagen. Wir sind auch
berechtigt, am Hauptsitz des Käufers zu klagen.
(3) Sollte eine Bestimmung in dieser Geschäftsbedingung oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein
oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

Vogt & Paschetag GMBH & CO.KG
Möbelfabrik
32602 Vlotho